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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte sich zuvor in einem Antrag (17/8579) für eine bessere Absicherung von flexibel Beschäftigten in der Arbeitslosenversicherung stark gemacht. Die meisten Betroffenen würden zwar Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, aber wenn ihr Vertrag ausläuft, erhalten sie kein Arbeitslosengeld, sondern sind gleich auf Hartz IV angewiesen, schreiben die Grünen. Das bürokratische Verfahren, die Einführung von Verdienstobergrenzen und die überwiegende Berücksichtigung von nur sehr kurzen Beschäftigungsverhältnissen würden die meisten flexibel Beschäftigten vom Arbeitslosengeldbezug ausschließen, heißt es in dem Antrag. Die SPD-Fraktion will dagegen zwar in ihrem Antrag (17/8574) die Rahmenfrist, innerhalb derer die Anwartschaftszeit (12 Monate) für den Bezug von Arbeitslosengeld I erfüllt sein muss, von zwei auf drei Jahre verlängern. Die Fraktion fordert aber die Verlängerung einer Sonderregel für kurzzeitig befristete Beschäftigte um drei Jahre mit der Maßgabe, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I mindestens drei Monate beträgt, wenn innerhalb der Rahmenfrist Versicherungsverhältnisse von insgesamt mindestens sechs Monaten vorliegen. Ähnlich lauten die Forderungen der Linksfraktion, die ebenfalls einen eigenen Antrag (17/8586) stellte.
Auch die Koalitionsfraktionen hatte sich im Vorfeld mit der Thematik befasst und einen Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 17(11)845) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen“ (17/8986) vorgelegt. Mit den geforderten Änderungen, heißt es seitens der Fraktionen, „wird die Sonderregelung der Arbeitslosenversicherung zur verkürzten Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte verlängert und modifiziert.“ Eine „erneute Befristung der Regelung bis zum 31. Dezember 2014“ solle berücksichtigen, dass „die Sonderregelung derzeit im Rahmen der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung evaluiert wird und belastbare Ergebnisse dieser Wirkungsforschung voraussichtlich im Jahr 2014 vorliegen werden.“
Unter den Sachverständigen waren auch eine Vertreterin der Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e.V., Regine Hergersberg, der Schauspieler und Sänger Heinrich Schafmeister sowie Thomas Schmucker vom Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler. Sie sprachen für die Zunft der Künstler, zu denen neben Theater-, Film- und TV-Schauspielern sowie Sängern auch beispielsweise Regisseure und Maskenbildner zählen. Sie betrifft die Thematik ganz besonders, denn generell ist es in ihren Branchen üblich, nur für jeweils eine Produktion, das heißt, einen Film, eine Serienstaffel oder aber eine Tournee beschäftigt, also angestellt zu werden. Deshalb ist auch oft die Rede von „Engagement“. Doch zumeist dauert eine solche Produktion nur wenige Monate, manchmal nur Tage oder Wochen. Deshalb setzten sich die drei Experten dafür ein, dass Künstler auch nach kurzen Beschäftigungszeiten Arbeitslosengeld und nicht Hartz IV erhalten. Sei es in einer Sonderregelung für Künstler oder aber in einer allgemeinen Regelung für alle kurzzeitig und flexibel beschäftigten Arbeitnehmer. Insgesamt rückte diese Berufsgruppe in das Zentrum des Interesses und vereinnahmte den größten Teil der insgesamt einstündigen Anhörung. Allen voran hielt Heinrich Schafmeister ein Plädoyer für seine Branche und war bemüht, Verständnis zu schaffen. Er betonte, dass auch er „momentan arbeitslos“ sei.
Allerdings ging es in der Anhörung auch um Arbeitnehmer aller Branchen. Zum einen auch um Arbeitnehmer ohne Schulabschluss. Der freie Experte Professor Dr. Gerhard Bosch betonte, man müsse vor allem die Begleitmaßnahmen stärken, also das Aus- und Fortbildungsangebot, damit die Betroffenen besser eine länger- oder langfristige Beschäftigung fänden. Der Experte des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Dr. Wilhelm Adamy, betonte, dass er den Vorschlag der SPD-Fraktion für „sehr zielführend“ halte. Dagegen vertrat Torsten Petrak von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände den Standpunkt, dass flexible Beschäftigungsformen lediglich die Basis seien; darauf aufbauend müssten sich die „Beschäftigungsverhältnisse“ stabilisieren.
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