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Neu in dem Gesetzentwurf sind insbesondere die Einführung eines sogenannten Koordinierungs-Dauerdienstes bei Eurojust, ausführliche Regelungen über die Befugnisse der nationalen Mitglieder, die Einführung eines Eurojust-Koordinierungssystems auf nationaler Ebene und weitgehende Unterrichtungspflichten der EU-Mitgliedstaaten gegenüber ihrem jeweiligen nationalen Mitglied. Eurojust hat den Status einer EU-Agentur und koordiniert grenzüberschreitende Strafverfahren auf europäischer Ebene. Des Weiteren soll das Gesetz die Arbeit der nationalen Justizbehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Justiz- und Polizeibehörden fördern. Arbeitsbereiche seien unter anderem die Terrorbekämpfung, die Bekämpfung und Prävention des illegalen Waffenhandels, des Drogenhandels, des Menschenhandels, der Kinderpornografie und der Geldwäsche.
Im Rechtsausschuss wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Eurojust-Gesetzes mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Linksfraktion angenommen.
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