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Dem erhöhten Unrechtsgehalt müsse das Strafrecht deutlicher als bisher Rechnung tragen, findet der Bundesrat. Es müsse ein „klares Signal“ gesetzt werden, dass die Gesellschaft nicht bereit sei, entsprechende Gewalttaten – oftmals gegen ihre schwächsten Mitglieder – zu tolerieren. Dazu müssten hassgeleitete Motive des Täters bei der Strafzumessung stärker als bisher berücksichtigt werden, „um innerhalb der bestehenden und als grundsätzlich ausreichend angesehenen Strafrahmen im Einzelfall angemessene Sanktionen zu verhängen“, findet die Länderkammer.
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