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Dem Entwurf zufolge soll als neuer Aufenthaltstitel die „Blaue Karte EU“ eingeführt werden. Diese soll laut Vorlage künftig erhalten, wer einen Hochschulabschluss oder eine „durch mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation besitzt". Eine weitere Voraussetzung soll sein, dass Bewerber ein Arbeitsverhältnis vorweisen können, mit dem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro erzielt wird. Damit wird die bisherige Gehaltsschwelle von derzeit 66.000 deutlich abgesenkt. Für Berufe, in denen „ein besonderer Bedarf an Drittstaatsangehörigen" besteht, ist die Gehaltsgrenze nochmals niedriger: Für die Erteilung der Blauen Karte EU an Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte soll die Gehaltsgrenze laut Entwurf 33.000 Euro pro Jahr betragen. Zudem soll es ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen erleichtert werden, nach ihrem Studienabschluss eine Beschäftigung aufzunehmen.
Nach den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen soll die bisherige Regelung des Aufenthaltsgesetzes für Hochqualifizierte, „deren Hochqualifikation sich ausschließlich in der Erfüllung der Gehaltsgrenze begründet“, gestrichen werden. Die „Zuwanderung über Gehaltsgrenzen soll nur noch im Zusammenhang mit der Blauen Karte EU erfolgen“, heißt es in der Vorlage. Ferner sollen unter anderem die Beschäftigungsmöglichkeit zum Nebenverdienst für Studenten erweitert und ein Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche eingeführt werden.
Die CDU/CSU-Fraktion betonte, dass mit den geplanten Neuregelungen die Voraussetzungen dafür geschaffen würden, dass die Wirtschaft über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte verfüge. Auch mache man mit dem Gesetzesvorhaben „eine ganze Menge“ für ausländische Studenten, denen mehr Zeit für die Arbeitsplatzsuche in Deutschland eingeräumt werde. Wie die Union verwies auch die FDP-Fraktion mit Blick auf eine Sachverständigen-Anhörung zu den Vorlagen vom Montag darauf, dass es selten so einmütige Zustimmung bei einer Anhörung zu Koalitionsvorhaben gegeben habe. Sie äußerte zugleich die Hoffnung, dass sich auch im Verwaltungsalltag eine „Willkommenskultur“ durchsetze.
Die SPD-Fraktion bescheinigte der Koalition, sich „auf den richtigen Weg“ gemacht zu haben. Dies sei anzuerkennen, auch wenn man sich gewünscht habe, dass die Koalition dabei noch etwas weiter gegangen wäre. Die Fraktion Die Linke kritisierte demgegenüber, dass der Gesetzentwurf nicht den Vorgaben der EU-Richtlinie gerecht werde. In diesem Zusammenhang wandte sich die Fraktion gegen die vorgesehene Gehaltsschwelle. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemängelte, bei den Neuregelungen gebe es neben „unzureichenden Verbesserungen“ auch Verschlechterungen. Zudem trage die Bundesregierung mit dem Gesetzesvorhaben nicht dazu bei, dass die Aufenthaltsgesetzgebung überschaubarer wird.
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