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Die Fraktion spricht sich darüber hinaus für eine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein. Dazu soll der Vorschlag des Pflegebeirats aus dem Jahr 2009 zügig gesetzlich verankert und umgesetzt werden. Gleichzeitig solle „ein neues, praxistaugliches Begutachtungsverfahren“ eingeführt werden. Der neue Pflegebegriff und das neue Begutachtungsverfahren müssten körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen umfassen und „selbstbestimmte Teilhabeermöglichung und Alltagskompetenz“ gewährleisten, heißt es im Antrag.
Die Linke plädiert auch für die Einführung einer Bürgerversicherung in der Pflege. Die Versicherten sollten nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit in die Kasse einzahlen. Zugrundegelegt werden sollten Einkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Arbeit sowie alle sonstigen Einkommensarten wie Kapital-, Miet- und Pachterträge. Perspektivisch solle die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft werden. Der zur Entlastung der Arbeitgeber bei Einführung der Pflegeversicherung abgeschaffte Feiertag soll nach Vorstellung der Linksfraktion wieder eingeführt oder eine andere Maßnahme ergriffen werden, welche die Parität zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern „tatsächlich herstellt“.
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