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Auch sollen der Vorlage zufolge im Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl „Rechtsverletzungen des Einsprechenden beziehungsweise des Beschwerdeführers künftig vom Bundestag und vom Bundesverfassungsgericht im Entscheidungstenor festgestellt“ werden, auch wenn sie keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Wahl haben. Der Gesetzentwurf, über den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung berät, sieht zudem vor, den Bundeswahlausschuss und die Landeswahlausschüsse um je zwei Richter des Bundesverwaltungsgerichts beziehungsweise Oberverwaltungsgerichts zu ergänzen. Ferner soll bei einer Wahlprüfungsbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht anders als bisher in Zukunft ein einzelner Wahlberechtigter allein Beschwerdeführer sein können. Bislang ist dafür der Beitritt von 100 weiteren Wahlberechtigten erforderlich.
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