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In der Begründung des Gesetzentwurfs weist die Fraktion darauf hin, dass die von der Abgabe befreiten „Altrechteinhaber“ den unbeschränkten wirtschaftlichen Nutzen aus den Gewinnungsrechten ziehen könnten, während Inhaber neuer Bewilligungen mit der Förderabgabe belastet würden. Das führe dazu, dass auf manche heimische Energieträger wie Erdgas eine hohe Abgabe erhoben werde, „obwohl dieser Energieträger deutlich klimaschonender zur Stromerzeugung genutzt werden kann als dies mit der Braunkohle der Fall ist, die großflächig von der Förderabgabe befreit ist“, argumentiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
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