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Die sogenannte Marktprämie ist ein Instrument mit dem die Marktintegration der erneuerbaren Energien gefördert werden soll. Seit dem 1.1.2012 können Anlagenbetreiber ihren Strom direkt an der Strombörse vermarkten, anstatt den Strom aus der EEG-Umlage vergütet zu bekommen. Dabei wird die Differenz zwischen der EEG-Vergütung und dem an der Strombörse erzielten Preis durch die Marktprämie ausgeglichen. Entschließt sich ein Strombetreiber seinen Strom direkt zu vermarkten, muss er eine Einspeiseprognose abgeben. Daraus können sich finanzielle Risiken ergeben, die durch die Einführung einer Managementprämie ausgeglichen werden sollen. Sie wird pauschal gezahlt.
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