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Die Grünen verweisen darauf, dass die Kriegsführung gemäß des Völkerrechts bestimmten Regeln unterliegt. So sei generell der Schutz der Bevölkerung, das Unterscheidungsgebot und das Verhältnismäßigkeitsgebot zu berücksichtigen. Es müsse geklärt werden, was dies für den Einsatz unbemannter Systeme bedeutet. Die Risiken eines Einsatzes von Drohnen seien bislang nur unzureichend untersucht.
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