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Die Bundestag werde vor einer beabsichtigten Rüstungsexportgenehmigung bei besonders „sensiblen Exporten“ unterrichtet und würde die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Das Recht der Bundesregierung in Kenntnis einer negativen Stellungnahme des Parlaments, „aus wichtigen außen- oder sicherheitspolitischen Gründen eine abweichende Entscheidung“ zu treffen, bleibe „unberührt“. Es werde ferner ein fachpolitisches Gremium zur Rüstungsexportpolitik eingerichtet. Die Geheimhaltung von Entscheidungen über Rüstungsexporte sei abzuschaffen. Sei eine Genehmigung abschließend erteilt, müsse diese stets bekannt gegeben und begründet werden. Die Grünen fordern darüber hinaus, dass keine Hermesbürgschaften für Rüstungs- und Kriegswaffenexporte erteilt werden dürfe.
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