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Für die Ermittlung der Höhe des Elterngeldes orientiere sich der Gesetzgeber am Einkommenssteuerrecht, sagte Dirk H. Dau, ehemaliger Richter am Bundessozialgericht. Man sei davon ausgegangen, dass dies die Ermittlung erleichtere. In Wahrheit sei die Bestimmung der Einkommenshöhe einer der größten Streitfälle. „Auch einem steuerkundigen Berechtigten wird nicht einleuchten, warum Nachtzuschläge nicht berücksichtigt werden“, meinte Dau.
Der Familienbund der Katholiken unterstütze das Anliegen, den Bezug des Elterngeldes durch eine stärkere Pauschalierung zu vereinfachen, sagte Markus Faßhauer. Allerdings könnten Familien mit behinderten Kindern benachteiligt werden, wenn Freibeträge – wie vorgesehen - nicht berücksichtigt würden. Er forderte grundsätzliche Gesetzesänderungen. „Wir meinen, das Elterngeld ist gut, aber es ist unvollständig“, sagte Faßhauer. „Gemeinsam ist allen Eltern, sie wollen Respekt, sie wollen Anerkennung und sie brauchen Geld.“ Der Gesetzgeber definiere zwar einen dreijährigen Schonraum für Familien, unterstütze sie aber nur im ersten Jahr finanziell. Das müsse geändert werden.
Barbara König vom Zukunftsforum Familie bescheinigte dem Elterngeld eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Jede Vereinfachung bei der Berechnung sei zu begrüßen. „Wir wissen, dass es jetzt schon zu Bearbeitungszeiten von bis zu sechs Monaten kommen kann“, sagte König. Werde der Gesetzentwurf umgesetzt, gehörten „möglicherweise Selbständige“ zu den Gewinnern der Änderung. Zu den Verlierern zählten „alle die Eltern, die jetzt Freibeträge nutzen“. Darunter fielen auch Eltern mit Behinderung oder mit behinderten Kindern. „Wenn es die Freibeträge gibt, dann sollten sie Eltern beim Elterngeld nicht zu schaden kommen“, meinte König. Auch das Zukunftsforum Familie dringe aber auf eine „grundlegende Novelle“ mit der Ausweitung der Partnermonate und einer Verbesserung für in Teilzeit arbeitende Eltern.
„Jemand, der eine Einkommenssteuererklärung selbst macht, sollte das Gesetz verstehen können“, sagte Professor Margarete Schuler-Harms von der Universität der Bundeswehr in Hamburg. Das Gesetz müsse also so ausgelegt sein, dass es nicht nur ein Verwaltungsangestellter verstehe, sondern auch die beantragenden Eltern. Auch sie sah die Nicht-Berücksichtigung der Freibeträge bei der Berechnung des Elterngeldes problematisch. „Mich würde interessieren, wie viel Verwaltungsaufwand eingespart wird“, sagte Schuler-Harms. Würden einzelne Gruppen durch Pauschalierungen schlechter gestellt, sei das gegebenenfalls durch einen geringeren Verwaltungsaufwand zu rechtfertigen, aber natürlich nur, wenn er signifikant sei.
Professor Katharina Spieß vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung sagte, eine Vereinfachung des Bezugs der Leistungen sei grundsätzlich zu begrüßen. „Das kann die Akzeptanz des Elterngeldes noch weiter erhöhen.“ Sie forderte aber eine Ausweitung der Partnermonate sowie Verbesserungen für Eltern, die in Teilzeit arbeiten.
Das Elterngeld sei als Aushängeschild für eine bürgerfreundliche Verwaltung gedacht, sagte Josef Ziller vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen. Die Berechnung des Elterngeldes auf Basis der Lohn- und Gehaltsbescheinigungen habe sich aber als kompliziert erwiesen, da die Bescheinigungen zum Teil uneinheitlich seien, zum Teil auch falsch. Eine Pauschalierung sei notwendig, weil anders eine schnelle Bearbeitung der Anträge nicht zu leisten sei.
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