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Die Grünen verlangen in ihrem Antrag von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfes, um betäubungsmittelrechtliche Strafverfahren bei Patienten zu vermeiden, „wenn sie Cannabis auf der Basis einer ärztlichen Empfehlung besitzen, anbauen oder sich verschaffen“. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bislang nur wenigen Patienten auf Antrag die Erlaubnis zum Bezug eines Extraktes oder von Cannabisblüten durch eine Apotheke erteilt habe.
Die Kosten hierfür betragen der Vorlage zufolge bis zu 1.500 Euro und würden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. „Wegen der erheblichen Kosten für eine Behandlung mit Dronabinol, Cannabisblüten oder einem Cannabisextrakt verschaffen sich viele bedürftige Patientinnen und Patienten Cannabis auf andere Weise und geraten so unweigerlich mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt“, schreibt die Grünen-Fraktion. Die Folge seien häufig Strafverfahren, die nur unter der Auflage eingestellt würden, zukünftig keinen Cannabis mehr zu konsumieren. Da viele Patienten auf die regelmäßige Einnahme von Cannabis angewiesen seien, würden sie nicht selten als Wiederholungstäter zu empfindlichen Geld- oder Haftstrafen verurteilt. „Damit werden ausgerechnet jene Menschen der Strafverfolgung ausgesetzt, die aufgrund ihrer teilweise schweren Erkrankung ohnehin körperlich und seelisch erheblich belastet sind“, heißt es in dem Antrag.
Die Abgeordneten verlangen ferner, ein Verfahren zu entwickeln, nach denen ärztliche Empfehlungen für die Verwendung von Cannabis-Medikamenten anhand einer Liste von Indikationen aufgestellt und nachgewiesen werden können. Zur Begründung heißt es, wissenschaftliche Untersuchungen belegten, dass Cannabis bei schweren Erkrankungen wie HIV, Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, Epilepsie und Krebs Linderung bewirken kann.
Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter gesundheitsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort anzumelden.
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