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Wissen wollen die Abgeordneten, wie hoch der Anteil von Frauen ist, „der eine Altersrente von unter 250 Euro, unter 450 Euro, unter 650 Euro, unter 850 Euro, unter 900 Euro, unter 1.000 Euro sowie über 1.000 Euro bezieht“. Auch fragen sie danach, wie hoch jeweils der Anteil von Frauen ist, der eine Alters- beziehungsweise Erwerbsminderungsrente unterhalb des Niveaus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie unterhalb der Armutsrisikogrenze bezieht. Zudem erkundigen sie sich danach, über wie viel Alterseinkommen Frauen im Durchschnitt insgesamt verfügen und wie sich das durchschnittliche Alterseinkommen von Frauen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat. Ferner werfen sie unter anderem die Frage auf, wie sich in diesem Zeitraum die Erwerbsbeteiligung von Frauen entwickelt hat und wie sich die Anteile erwerbstätiger Frauen auf die Beschäftigungsformen Vollzeit, Teilzeit ohne geringfügige Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung und Niedriglohnbeschäftigung verteilen.
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