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In ihrer Anfrage verweist die SPD-Fraktion darauf, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigt worden sei, die Kompetenzen der gegenwärtig am Küstenschutz beteiligten Bundesbehörden zusammenzuführen „mit dem langfristigen Ziel, eine Nationale Küstenwache aufzubauen“. Dazu habe die Bundesregierung eine Arbeitsgruppe „Küstenwache des Bundes“ eingerichtet.
Wie die Regierung in ihrer Antwort erläutert, hatten sich auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe die Staatssekretäre des Bundesinnenministeriums, des Bundesverkehrsministeriums, des Bundesfinanzministeriums und des Bundesernährungsministeriums im Februar dieses Jahres „ „auf Eckpunkte zur Erfüllung des Koalitionsvertrages“ geeinigt. Die Arbeitsgruppe „Küstenwache des Bundes“ werde „zu den vereinbarten Eckpunkten nunmehr voraussichtlich bis Ende 2012 entsprechende Umsetzungsvorschläge unterbreiten“, heißt es in der Vorlage weiter.
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