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Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf in einer Stellungnahme ab. Die Begrenzung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei medizinischen Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung auf einen Zuschuss von 50 Prozent sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß. Weiter heißt es in der Stellungnahme, auch die Länder seien „gehalten, bessere Voraussetzungen für die künstliche Befruchtung zu etablieren“. Das Bundesfamilienministerium habe seit dem 1. April 2012 gemeinsam mit den Ländern die Möglichkeit, im Rahmen einer Förderrichtlinie ungewollt kinderlose Ehepaare finanziell zu unterstützten. Ferner hätten die Krankenkassen seit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes am 1. Januar 2012 die Möglichkeit, in ihren Satzungen zusätzliche Leistungen im Bereich der künstlichen Befruchtung anzubieten.
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