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Dass gleichgeschlechtlichen Paaren „bis heute die Ehe verwehrt“ ist, argumentiert die Grünen-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf, stelle „eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität“ dar. Aufgrund des „gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses“ gebe es „keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten“. Darüber hinaus seien gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft in erster Linie das Steuer- und Adoptionsrecht.
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