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In dem Gesetzentwurf wird unter anderem auch die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verlangte Gleichstellung von Frauen und Männern bei Versicherungstarifen geregelt. Danach sind nach Geschlecht unterschiedliche Versicherungsbeiträge und Leistungen nur noch unter stark eingeschränkten Bedingungen möglich. Durch neue Eigenkapitalvorschriften, die nach einer EU-Richtlinie „Solvency II“ genannt werden, sollen die Versicherungsunternehmen außerdem krisenresistent gemacht werden.
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