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Entsprechend wies die CDU/CSU darauf hin, dass es in erster Linie um die Umsetzung von EU-Recht gehe. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von einer Vollharmonisierung in diesem Bereich. Die Fraktion machte aber ebenso wie die SPD-Fraktion kritische Anmerkungen zu einem der von der Koalition vorgelegten Änderungsanträge, mit dem sogenannte Zweitmarktfonds von den Regelungen des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts ausgenommen werden. Zweitmarktfonds sind geschlossene Fonds, die nicht in einzelne Sachwerte, sondern in Anteile an anderen geschlossenen Fonds investieren. Dieser Bereich solle mit der bevorstehenden Umsetzung der AIFM-Richtlinie (Richtlinie zur Regulierung geschlossener Fonds) geregelt werden, schreiben die Koalitionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag.
Im eigentlichen Gesetzentwurf geht es auch darum, den bürokratischen Aufwand zu verringern. So werden im Bereich des Wertpapierprospektgesetzes bestimmte Obergrenzen und Schwellenwerte für Ausnahmen von der Prospektpflicht erhöht. Auch soll es Erleichterungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme geben.
Die Linksfraktion sprach zwar von einigen sinnvollen Regelungen in dem Entwurf, meinte aber andererseits, es gehe nicht um mehr Anlegerschutz, sondern um die Erleichterung der Arbeit von Wertpapierunternehmen. Außerdem verlangte sie eine Verpflichtung, dass Wertpapierprospekte in deutscher Sprache vorgelegt werden müssten.
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