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Sigrid Arnade, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, begrüßte, dass die drei antragstellenden Fraktionen die Notwendigkeit einer umfassenden barrierefreien Gestaltung in allen Lebensbereichen erkannt hätten. Auch sie sprach sich dafür aus, staatliche Förderung an Kriterien der Barrierefreiheit zu koppeln. Dies würde die Umsetzung einer langjährigen Forderung aller Behindertenverbände bedeuten. Zudem sprach sie sich in ihre Stellungnahme dafür aus, bei Verstößen gegen Barrierefreiheitsregelungen im Flugverkehr, im Fußverkehr sowie beim Bauen und Wohnen die Verhängung von Sanktionen zu verankern.
Um die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen wirksam zu schützen, schlug sie darüber hinaus die Einrichtung einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe aus Behinderten und nicht behinderten Fachleuten unter Einbeziehung der Expertise des Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit vor. Diese sollten Vorschläge zu der Frage erarbeiten, wie Barrierefreiheit und universelles Design in den Bereichen Mobilität und Bauen im föderalen Gefüge der Bundesrepublik Deutschland am wirkungsvollsten zu realisieren seien.
Für den Präsidenten der Bundesarchitektenkammer, Sigurd Trommer, wäre es wünschenswert, dass sich das Denken der Menschen ändert und der Umgang von Behinderten und Nichtbehinderten selbstverständlich wird. Dabei dürfe für den Bereich Bauen aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Barrierefreiheit für alte Menschen und Kinder von ebenso großer Bedeutung sei. Deshalb müsse die Städtebauförderung gestärkt und das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ weiterentwickelt werden.
Für Volker Sieger vom „Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität“ stellt der demografische Wandel an die zukünftige Bautätigkeit große Anforderungen. Der von der Bundesbauministerkonferenz vorgelegte Entwurf einer Musterbauordnung sei unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit auf „große“ Ablehnung gestoßen, heißt es in seiner Stellungnahme. Dabei sei kritisiert worden, dass die Anzahl der zukünftig bei Neubauten barrierefrei zu gestaltenden Wohnungen nicht im entferntesten dem demografischen Wandel gerecht werde und keine bessere Überwachung der barrierefreien Planung und Ausführung vorgesehen sei.
Nach neuesten Berechnungen sei für das Jahr 2025 mit einem Bedarf von rund zwei Millionen barrierefreien Wohnungen zu rechnen. Dieser Wohnraumbedarf werde überwiegend durch Modernisierungsmaßnahmen im Bestand gedeckt werden müssen, da im Vergleich die Zahl der Neubauvorhaben verschwindend gering sei. Selbst wenn alle Neubauvorhaben im Geschosswohnungsbau ab sofort barrierefrei errichtet würden, könnte der prognostizierte Bedarf in 2025 nicht erreichen werden.
Beim Verkehr kritisierte Sieger vor allem, dass bei dem geplanten Fernbusverkehr keine behindertengerechte Busse vorgesehen seien; auch bei den meisten Fluglinken gebe es Schwierigkeiten für Behinderte, da es zum Beispiel keine entsprechenden Toiletten und den Flugzeugen gebe.
Auch Helmut Grossmann von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation sieht großen Handlungsbedarf, um die erzielten Fortschritte im Bedarf auf barrierefreie Mobilität und barrierefreies Bauen zu sichern. Deshalb empfahl er als Grundlage für zielführende, effiziente Entscheidungen eine umfassende Wirkungsanalyse bisheriger Vorgaben zur Herstellung weitreichender Barrierefreiheit.
Christian Lieberknecht, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, begrüßte „ohne Einschränkung“ den Vorschlag, dass der Bund ab 2013 wieder in die Finanzierung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ einsteigen soll. Weiter begrüßte er, dass eine gleichberechtigte Teilhabe älterer und eingeschränkter Menschen in allen Lebensbereichen angestrebt werden müsse. Er hält es jedoch nicht für notwendig, 100 Prozent der Wohnungen barrierefrei auszustatten.
Für Ellen Engel von der Deutschen Bahn AG sind behinderte Menschen eine wichtige Kundengruppe, die weiter wachsen werde. Barrierefreies Bahnreisen werde auch in Zukunft im Fokus der DB AG stehen, sagte sie.
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