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Die Abgeordneten verlangen in ihrem Antrag von der Bundesregierung unter anderem die Vorlage eines Gesetzentwurfes, um betäubungsmittelrechtliche Strafverfahren bei Patienten zu vermeiden, „wenn sie Cannabis auf der Basis einer ärztlichen Empfehlung besitzen, anbauen oder sich verschaffen“. Ferner fordern sie, ein Verfahren zu entwickeln, nach dem ärztliche Empfehlungen für die Verwendung von Cannabis-Medikamenten anhand einer Liste von Indikationen aufgestellt und nachgewiesen werden können. Zur Begründung heißt es, wissenschaftliche Untersuchungen belegten, dass Cannabis bei schweren Erkrankungen wie HIV, Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, Epilepsie und Krebs Linderung bewirken kann. Professor Radebruch befürwortete, den ärztlich verordneten Einsatz von Cannabis-Medikamente nicht auf in der Regel tödliche Erkrankungen zu begrenzen, sondern auf chronische Krankheiten auszuweiten, wenn so die Lebensqualität der Patienten verbessert werden könne.
Stephan Simon vom GKV-Spitzenverband sagte in der Anhörung, er lehne eine Indikationsliste ab, da für viele dieser Krankheiten Behandlungsalternativen vorhanden seien. Dagegen bezeichnete der Einzelsachverständige Professor Friedemann Paul, Leiter der Hochschulambulanz für Neuroimmunologie an der Berliner Charité, eine Indikationsliste als „absolut sinnvoll“. Die Vertreter der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) und des Berufsverbandes der Ärzte und Psychiologischen Psychotherapeuthen in der Schmerz- und Palliativmedizin (BVSD) wiesen darauf hin, dass Cannabinode bei verschiedenen Krankheiten einen therapeutischen Nutzen besäßen.
Mehrere Sachverständige machten auf die schwierige Rechtssituation von Patienten aufmerksam, die auf Cannabis basierende Medikamente benötigten. Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband und Gabriele Gebhardt von der Patientenvereinigung Selbshilfenetzwerk Cannabis als Medizin (SCM) erläuterten, zwar könnten Patienten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFArM) Anträge zur therapeutischen Verwendung von Cannabis stellen. Das BfArM habe allerdings nur in rund 60 Fällen eine Erlaubnis zum Bezug von Cannabisblüten oder eines –extrakts durch eine Apotheke erteilt. Die monatlichen Therapiekosten in Höhe von bis zu 1.500 Euro müssten die Patienten selbst tragen. „Das können sich die meisten nicht leisten“, betonte Gebhardt in der Sitzung.
Wegen der erheblichen Kosten für eine Behandlung bleibe vielen bedürftigen Patienten selbst mit Ausnahmegenehmigung nichts anderes übrig, als Cannabis illegal zu besorgen. Patienten, deren Schmerzen erwiesenermaßen gelindert werden könnten, „haben im Prinzip keine Chance, legal an Cannabis zu kommen“, sagte Wurth. Sie gerieten unweigerlich mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt. Viele Patienten seien in der Folge bereits zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt worden. Der Einzelsachverständige Professor Lorenz Böllinger betonte, gäbe es mehr Kostenerstattung, würde der illegale Cannabis-Konsum aus medizinischen Gründen deutlich sinken.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) machte deutlich, dass Cannabioide „eine wissenschaftlich hochinteressante, innovative Stoffgruppe sind, die ein medizinisch sinnvolles Potenzial für neue Entwicklungen bieten“. Auf die Zulassung weiterer Cannabis-Medikamente angesprochen, sagte die BPI-Vertreterin Heike Niermann, in diesem Bereiche werde „in den nächsten Jahren noch viel stattfinden“. Dies gelte etwa für die Behandlung von Tumorschmerzen oder Diabetes.
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