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Die Fraktion fordert die Bundesregierung in einem 20-Punkte-Katalog auf, dafür zu sorgen, dass das Prinzip der Vorsorge zum Schutz von Mensch und Umwelt zum Leitprinzip in der weiteren Entwicklung und Nutzung der Nanotechnologie wird. Zudem fordern die Grünen, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzt, dass eine Definition des Begriffs Nanomaterialen im Gemeinschaftsrecht festgeschrieben wird und es eine Meldepflicht für Nanoprodukte gibt. Zudem schlagen sie vor, dass die Mittel für die begleitende Sicherheits- und Risikoforschung mindestens auf jeweils zehn Prozent der Nanoforschung der insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel erhöht wird.
Nanomaterialien sind bei chemischen oder mechanischen Prozessen anfallende oder hergestellte Materialen, die Partikel in ungebundenem Zustand, als Aggregat oder als Agglomerat enthalten. Nano bedeutet Zwerg. Nano bezeichnet den milliardsten Teil von einem Meter, der einem Millionstel Millimeter entspricht. Aufgrund ihrer geringen Größe weisen Nanopartikel deutliche vom Ausgangsstoff abweichende physikalische und chemische Eigenschaften auf.
Die Chancen der Nanotechnologie bestehen in der Medizintechnik unter anderem darin, dass besonders glatte, schmutzabweisende Oberflächenstrukturen höhere Standards der Hygienevorsorge ermöglichen. Neuartige steuerbare nanotechnolgische Glasstrukturen können die Solar-, Laser – und Bautechnologie in der Lichtlenkung, Dämmung und bei Laseranwendungen revolutionieren. Während die Anzahl der auf dem Markt befindlichen nanohaltigen Produkte stetig zunimmt, bestehen in der begleitenden Risiko-Sicherheitsforschung weiterhin große Wissenslücken, schreiben die Grünen in ihrem Antrag. Es mehrten sich derzeit Hinweise auf Risiken und Nebenwirkungen von bestimmten Nanopartikeln, die immer häufiger in Alltagsprodukten wie Verpackungen vorkommen.
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