Berlin: (hib/AS) Der Bundestag ist damit einverstanden, dass die Bundesregierung einem Beschluss des Europäischen Rates zustimmt, eine Regierungskonferenz einzuberufen, auf der über das sogenannte Irische Protokoll zum Vertrag von Lissabon entschieden werden soll. In einem gemeinsamen Antrag (
17/9568) sprechen sich die Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen dafür aus, hierzu ihr sogenanntes Einvernehmen zu erklären. Mit dem getroffenen Einvernehmen kann die Bundesregierung einem Vorschlag des Europäischen Rates zustimmen, wonach für die Hinzufügung eines Irischen Protokolls zum Vertrag von Lissabon kein Konvent veranstaltet werden muss, sondern eine Regierungskonferenz einberufen werden kann. Auf dieser Konferenz kann die Bundesregierung dem Irischen Protokoll zustimmen. Darin wird festgelegt, dass die Bestimmungen des Vertrages von Lissabon in den Bereichen Recht auf Leben, Familie und Bildung, Steuerpolitik sowie der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in Einklang mit der irischen Verfassung stehen. Das Protokoll war notwendig, um im Jahr 2009 eine Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon in Irland durchführen zu können. Die Regierungskonferenz zum Irischen Protokoll soll noch vor dem irischen Referendum zum Fiskalvertrag am 31. Mai 2012 abgehalten werden.
Grundlage für die Stellungnahme des Bundestages ist der Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG). Sie regeln, in welcher Form die Bundesregierung Bundestag und Bundesrat in europäischen Angelegenheiten beteiligen muss.
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