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Grundlage sind vier Anträge und Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen. So strebt die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/9560) mehr Transparenz bei bergrechtlichen Verfahren und eine stärkere Einbeziehung des Umweltschutzes an. Die Linksfraktion verlangt in einem Antrag (17/9034), dass die Interessen der Umwelt und der vom Abbau von Bodenschätzen betroffenen Menschen angemessen berücksichtigt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf (17/9390) eingebracht, in dem eine einheitliche Bergbau-Förderabgabe in Höhe von zehn Prozent vorgesehen ist. Schließlich verlangt die Fraktion in einem Antrag (17/8133) eine öffentliche Interessenabwägung „zwischen den potenziell positiven Wirkungen des Bergbaus für die Gesellschaft und seinen negativen Folgen für die betroffenen Menschen“.
Als Sachverständige sind Vertreter des Sächsischen Oberbergamts Freiberg, der Vereinigung Rohstoffe und Bergbau und der Industriegewerkschaft Bergbau, Energie, Chemie sowie die Rechtsanwälte Thomas Rahner, Dirk Teßmer, und Bettina Keienburg geladen.
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