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Mit dem Gesetz wollte die Bundesregierung inflationsbedingte und „nicht gewollte Steuerbelastungen“ abbauen. Dazu hieß es, im System des progressiv gestalteten Einkommensteuertarifs profitiere der Staat von systembedingten Steuereinnahmen, die über den Effekt der kalten Progression entstehen würden. Es solle jedoch verhindert werden, „dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen“. Daher war eine stufenweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags in zwei Schritten zum 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro (insgesamt plus 350 Euro) vorgesehen. Auch der Tarifverlauf sollte prozentual wie der Grundfreibetrag um 4,4 Prozent angepasst werden.
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