Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2012
Bei der Gesetzgebung seien gegensätzliche Interessen zu berücksichtigen gewesen: „Ausscheidende Versicherungsnehmer haben ein Interesse an einer möglichst hohen Beteiligung an den Bewertungsreserven. In der Versichertengemeinschaft verbleibende Versicherungsnehmer haben ein Interesse daran, dass die Bewertungsreserven möglichst umfassend erhalten bleiben, denn die Bewertungsreserven sichern auch ihre zukünftigen Ansprüche“, schildert die Regierung die unterschiedlichen Interessenslagen. Es treffe zu, dass Auszahlungen bisher nicht realisierter Reserven zukünftige Überschüsse mindern könnten.
Zur Herstellung von Transparenz sei entschieden worden, dass die Unternehmen für sämtliche Kapitalanlagen im Anhang zur Bilanz den Zeitwert anzugeben hätten. Diese Regelung sei gut handhabbar. Hätte jedem Versicherten ein vollständiges Rechenwerk zur Verfügung gestellt werden müssen, aus dem sich ergeben hätte, welcher Teil der Bewertungsreserven seinem Vertrag zuzurechnen sei, wären hohe Verwaltungskosten entstanden, „die den Auszahlungsbetrag merklich mindern würden“, argumentiert die Bundesregierung.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein