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Johannes Jakob vom Deutschen Gewerkschaftsbund plädierte für eine Angleichung im Sanktionsrecht. Er zweifele an der Sinnhaftigkeit von schärferen Sanktionen für Jugendliche, meinte er und wies darauf hin, dass es im Strafrecht genau umgekehrt sei. In der Folge von Sanktionen komme es zu teils erheblichen Konflikten.
Das bestätigte auch Joß Steinke von der Arbeiterwohlfahrt. Die verschärften Sanktionen griffen zu kurz und führten zu Problemen. So werde etwa die betroffene Familie „mitsanktioniert“. Er forderte, die verschärften Sanktionen im SGB II abzuschaffen, wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass „Sanktionen als Drohkulisse prinzipiell Wirkung zeigen“.
Der Einzelsachverständige Michael Schweiger sprach sich gegen eine generelle Aussetzung von Sanktionen aus, da dies die Allgemeinheit „über das sozial gebotene Maß hinaus belasten“ würde. Die Möglichkeit der Sanktionen sei verfassungskonform, betonte er. Auch Markus Keller vom Deutschen Landkreistag betonte, es sei wichtig, dass Sanktionen angedroht werden könnten. Dennoch wies er darauf hin, dass das Mittel Sanktionen nicht überschätzt werden dürfe. Auch Steffen Roller vom Bund Deutscher Sozialrichter sagte: „Wir brauchen die Möglichkeiten der Sanktionen.“
Torsten Petrak von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wies auf die Verantwortung der Betriebe hin. So trügen etwa auch innerbetriebliche Trainingsmaßnahmen dazu bei, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland derzeit niedrig ist. Der Einzelsachverständige Gerald Weiß forderte eine „deutliche Wiederausweitung der Kompetenzen der Selbstverwaltung“. Der „langjährige Trend“ in die andere Richtung müsse umgekehrt werden.
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