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Weiter heißt es, die Sicherstellung rechtsstaatlicher Strukturen, zu denen auch eine unabhängige Justiz gehöre, setze voraus, dass der russische Staat die notwendigen Rahmenbedingungen dafür schaffe. Dies verlange sowohl ein entsprechendes Berufsethos innerhalb der Richterschaft als auch die notwendige Verbesserung des sozialen Status des Richterberufs und dessen Akzeptenz in der russischen Bevölkerung. Der Bekämpfung von Korruption innerhalb der Richterschaft komme besondere Bedeutung zu. Berichte über Beeinflussungsversuche innerhalb der judikativen Hierarchie nehme die Bundesregierung „sehr ernst“.
Während zu sowjetischer Zeit ein Ausgleich gesundheitlicher Schäden, die durch die Nuklearanlage Majak verursacht wurden, nicht vorgesehen war, gibt es seit 1993 eine gesetzliche Entschädigungsregelung, teilt die Bundesregierung weiter mit. Auf dieser Grundlage könnten auch verschiedene Sozialleistungen für Geschädigte gewährt werden, die über die Schadenersatzzahlungen „deutlich hinausgehen“. Nach Angaben des Betreibers der Anlage in Majak gebe es seit 2001 keine Einleitung von radioaktivem Abfall in den Fluss. Es finde zudem eine permanente Überwachung hinsichtlich einer Kontamination der Umgebung des Anlagenkomplexes Majak statt. Die Kontaminationen des Flusses Tetscha stammten aus der Zeit von 1949 bis 1956.
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