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Dabei geht vor allem um die Anerkennung gleichwertiger ausländischer Vorschriften und die Vermeidung von Doppelprüfungen im Rahmen der Fahrzeugzulassung. Zudem soll eine für die Instandhaltung zuständige Stelle eingeführt werden, die für den betriebssicheren Zustand der von ihr übernommenen Eisenbahnfahrzeuge verantwortlich ist. In der Regel ist diese Stelle gleichzeitig der Halter oder die Eisenbahn, heißt es in dem Entwurf.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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