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Der Bundestag entscheidet am Freitag über eine Neuregelung der Organspende. Neben dem Gesetzentwurf der Regierung steht auch ein Gesetzentwurf aller Fraktionen (17/9030) auf der Tagesordnung, mit dem eine sogenannte Entscheidungslösung eingeführt werden soll. Die Krankenkassen sollen demnach verpflichtet werden, allen Versicherten über 16 Jahren Informationsmaterial und einen Organspendeausweis zu schicken. Verbunden werden soll dies dem Entwurf zufolge mit der Aufforderung, „freiwillig eine Entscheidung zur Organspende abzugeben“.
Die Abgeordneten beschlossen im Gesundheitsausschuss, dass die Krankenkasse des Organempfängers dem Arbeitgeber des Lebendspenders das fortgezahlte Arbeitsentgelt und die fälligen Sozialversicherungsbeiträge erstatten muss. Zur Begründung hieß es, bislang gälten die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes nicht für Spender von Organen oder Geweben, „da arbeitsunfähige Spender nicht infolge eigener Krankheit an ihrer Arbeitsleistung gehindert sind“. Mit dem Änderungsantrag werde klargestellt, dass eine Arbeitsverhinderung infolge einer Organspende „eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit darstellt“ und ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.
Nach dem Beschluss des Gesundheitsausschusses wird auch der Krankengeldanspruch von Lebendspendern zur Vermeidung von Nachteilen modifiziert. Anders als die übrigen Krankengeldempfänger bekommen Lebendspender danach Krankengeld in Höhe ihres ausgefallenen Arbeitseinkommens.
Der geänderte Gesetzentwurf der Regierung wurde im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die Fraktion Die Linke stimmte gegen den Gesetzentwurf. Zur Begründung hieß es, wesentliche Themen wie die Hirntodproblematik und wissenschaftliche Kriterien für den Organtransport seien nicht besprochen worden. Kritik – auch von Seiten der Grünen – gab es zudem am Umgang mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), die die Organspenden in Deutschland koordiniert. Linke und Grüne vermissten im Ausschuss gesetzgeberische Konsequenzen aus den Vorwürfen – etwa mangelnder Transparenz – gegen die DSO.
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