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Zustimmung zur prinzipiellen Zielsetzung des Gesetzentwurfes äußerten alle Fraktionen. Sozialdemokraten und Linke bemängelten jedoch, dass der bisher geltende doppelte Anspruchsverbrauch bei Teilzeitelternzeit durch die Gesetzesänderung erneut nicht aufgehoben wird. Demnach verkürzt sich die Bezugszeit des Elterngeldes um die Hälfte, wenn beide Eltern gleichzeitig in Elternzeit gehen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Einen Änderungsantrag der Linksfraktion zur Aufhebung dieses doppelten Anspruchsverbrauchs, lehnte der Ausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen ab. SPD- und Linksfraktion verwiesen darauf, dass dies auch von Experten in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses zum Gesetzentwurf bemängelt worden sei.
Ebenfalls abgelehnt wurde mit den Stimmen von Union und FDP ein Entschließungsantrag der Grünen. Sie befürchten, dass durch die Pauschalisierung der Steuern und Abgaben bei der Berechnung des Elterngeldes steuerliche Freibeträge für Eltern mit behinderten Kindern nicht mehr berücksichtigt werden. Dies sei auch einhellig von den Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung moniert worden. Es müsse deshalb geprüft werden, ob das dadurch eventuell verringerte Elterngeld beispielsweise durch einen zusätzlichen Pauschbetrag ausgeglichen werden kann.
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