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Darüber hinaus soll die Regierung mit den Ländern, in denen sich Wohnungsbestände im Besitz der TLG befinden, Gespräche unter Einbindung der Kommunen mit dem Ziel führen, wirtschaftlich und rechtlich tragfähige Grundlagen für die Überführung dieses Wohnungsbestandes in kommunale oder genossenschaftliche Wohnungsbaugesellschaften zu entwickeln. Das Privatisierungsverfahren für den Teilbereich TLG Immobilien GmbH soll laut Antrag wie im Ausschreibungsverfahren vorgesehen fortgesetzt werden.
Die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt mache es erforderlich, die Sicherung des Einflusses von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen vor die Absicht zu stellen, haushaltswirksame Einnahmen durch Privatisierungserlöse zu erzielen, schreibt die Fraktion zur Begründung. Eine Fortführung des Privatisierungsverfahrens für die TLG Wohnen GmbH liege daher nicht im Interesse einer sozial verantwortungsbewussten Wohnungsbaupolitik des Bundes.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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