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Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung die Auffassung des Bundesrates nicht und lehnt die Forderungen ab. In Absprachen mit den Fraktionen habe die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf keinen Vorschlag für die parlamentarischen Beteiligungsrechte aufgenommen. Nach Ansicht der Bundesregierung ist der im Antrag der Koalitionsfraktionen aufgenommene Vorschlag, den Bundesrat schriftlich zu unterrichten und Einzelheiten in einer Bund-Länder-Vereinbarung zu regeln, sachgeregt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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