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Der Vorlage zufolge können bis zu 910 Polizisten aus Bund und Ländern gleichzeitig in internationalen Friedensmissionen verwendet werden. Diese würden gegenwärtig „bis zum 450. Polizisten zu einem Drittel durch den Bund und zu zwei Dritteln durch die Länder, ab dem 451. Polizisten durch Bund und Länder zu gleichen Teilen gestellt“.
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