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Die Änderungen haben zudem zur Folge, „dass die Kreditfähigkeit der IIC verbessert wird und Ungleichbehandlungen bestimmter Unternehmen als Empfänger von Investitionen abgeschafft werden“, schreibt die Bundesregierung weiter. Der Entwurf sieht zudem vor, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu ermächtigen, bestimmte künftige Änderungen des IIC-Übereinkommens durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen.
In aller Regel handele es sich bei den Änderungen um Detailbestimmungen, etwa zur Verfassung der Bank oder zum Management der Kapitalbestände, die keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten hätten, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 11. Mai 2012 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
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