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Der Entwurf sieht zudem vor, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu ermächtigen, bestimmte künftige Änderungen des CDB-Übereinkommens durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen. In aller Regel handele es sich bei den Änderungen um Detailbestimmungen, etwa zur Verfassung der Bank oder zum Management der Kapitalbestände, die keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten hätten, schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 11. Mai 2012 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
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