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Grundlage der Anhörung sind zwei Anträge von Oppositionsfraktionen. So fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/8927), den Euratom-Vertrag an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Deshalb soll sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass „schnellstmöglich“ eine Regierungskonferenz einberufen wird, die den Vertrag grundlegend überarbeitet. Dabei soll die Sonderstellung der Atomenergie abgeschafft werden. Alle Passagen des Euratom-Vertrages, die Investitionen in die Atomenergie begünstigen, sollen gestrichen werden, fordern die Abgeordneten. Die freiwerdenden Mittel sollen stattdessen außerhalb des Euratom-Rahmens für die Forschung und Entwicklung von erneuerbaren Energien eingesetzt werden.
Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Euratom-Vertrag grundlegend überarbeiten lassen und fordert außerdem Vorbereitungen zu einem europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie (17/7670). In dem Antrag verlangen die Abgeordneten unter anderem die Schaffung einer „Europäischen Gemeinschaft für erneuerbare Energien“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für die Abschaffung der in dem Euratom-Vertrag festgeschriebenen Sonderstellung der Kernenergie einzusetzen.
Als Sachverständige sind eingeladen: Professor Matthias Schmidt-Preuß (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn), Frank-J. Scheuten (Kümmerlein Rechtsanwälte und Notare), Professor Thomas Fanghänel (Institut für Transurane), Wolfgang Renneberg (Büro für Atomsicherheit), Hans-Gerd Marian (Naturfreunde Deutschlads), Dörte Fouquet (Kanzlei Becker Büttner Held).
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