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Weiterhin will die Regierung die Vorschrift zur Berücksichtigung vom weitergeleiteten Pflegegeld präzisieren und klarstellen, dass Kreditinstitute für Auskünfte über Kapitalerträge eine Entschädigung erhalten. Daneben soll die Wohngeldstatistik bei der Erhebung der Merkmale Erwerbsstatus und Geschlecht auf alle zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ausgeweitet und die Erhebung von Kindern und jungen Erwachsenen vereinfacht werden.
Durch die Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes sollen zukünftig für die von der Zweckbindung freigestellten Bergarbeiterwohnungen und alle öffentlich geförderten Sozialwohnungen jeweils landeseinheitliche Vorschriften für die Ermittlung des Einkommens und der Einkommensgrenzen gelten.
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