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In der Kleinen Anfrage hatte sich die Fraktion unter anderem danach erkundigt, welche Regelungen in Polen und der Ukraine hinsichtlich des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit gelten. Wie die Bundesregierung dazu weiter ausführt, dürfte in der Ukraine insbesondere das „Gesetz über die Einschränkung des Konsums und Verkaufs von Bier und leicht alkoholischen Getränken“ vom 21. Januar 2010 einschlägig sein. Das Gesetz verbiete in seinem Artikel 15 den Konsum der genannten Getränke „an bestimmten öffentlichen Plätzen und Einrichtungen – darunter auch an Sportstätten – und in öffentlichen Verkehrsmitteln“.
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