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Die Abgeordneten betonen zugleich, dass bei „polizeilichen Freiheitsbeschränkungen“ wie beispielsweise Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen eine „unterschiedliche Behandlung von Personen aufgrund von Hautfarbe und/oder ethnischer Herkunft“ grundsätzlich untersagt sei. Dies habe die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6778) auf eine frühere Kleine Anfrage der Fraktion (17/6671) ausdrücklich bekräftigt.
Wissen wollen die Abgeordneten, welche Rechtsauffassung die Bundesregierung beziehungsweise ihre Prozessvertretung in der dem Urteil des VG Koblenz zugrunde liegenden Verwaltungsstreitsache konkret vorgetragen hat. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, welche konkrete Rolle die Themenfelder Menschenrechte, Grundrechte und Diskriminierungsverbote in der laufenden Fortbildung innerhalb der Bundespolizei spielen.
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