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Auch Doppelbesteuerungen im Verhältnis zu Taiwan sollen in Zukunft vermieden. werden. Dem von der Bundesregierung als Gesetzentwurf (17/9690) eingebrachten Abkommen stimmte der Finanzausschuss ebenfalls zu. „Da die Bundesrepublik Deutschland nie einen souveränen Staat auf Taiwan anerkannt hat, wurde dieses Abkommen nicht als völkerrechtlicher Vertrag abgeschlossen“, erläuterte die Bundesregierung. Das Abkommen sei vielmehr vom Leiter der Taipeh-Vertretung in Deutschland und vom Leiter des Deutschen Instituts in Taipeh unterzeichnet worden. Dies entspreche dem Verfahren, das auch andere westliche Staaten im Verhältnis zu Taiwan praktizieren würden.
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