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Insbesondere die Praxis der Visaerteilung für Kurzaufenthalte durch die deutschen
Auslandsvertretungen sei zu restriktiv, heißt es in der Vorlage weiter. Dies genüge „weder den Anforderungen einer weltoffenen Politik, die auch außen- und wirtschaftspolitisch insbesondere gegenüber den Menschen aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft der Europäischen Union, aus Russland und Kosovo geboten ist, noch dem Wertgehalt des Menschenrechts auf familiäre Beziehungen“. Auch könnten hier lebende Einwanderer es kaum als Signal einer „Willkommenskultur“ verstehen, wenn ihre Angehörigen „sie nicht in dem Land besuchen können, in dem sie leben“.
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, vorhandene Spielräume im Rahmen des geltenden Rechts zu Gunsten einer „freizügigen, weltoffenen und humanitären Visapraxis zu nutzen“. Die Europäische Kommission soll nach dem Willen der Fraktion Schritte zur Liberalisierung der Visaverfahren in mehreren Bereichen vorschlagen. So sei generell die Visumpflicht für unterschiedliche Staaten zu überprüfen und deren zügige Aufhebung bei den Staaten der Östlichen Partnerschaft, Russland und Kosovo anzustreben. Auch lasse sich die bestehende Visumpflicht für türkische Staatsangehörige während eines Kurzaufenthaltes vor dem Hintergrund des seit 1963 bestehenden Assoziationsabkommens zwischen der EU und der Türkei nicht rechtfertigen.
Ferner plädieren die Abgeordneten unter anderem dafür, eine „generelle Absenkung der abschreckenden Visagebühren“ anzustreben. Zudem halten sie es für notwendig, „Recht und Praxis der Überprüfung der Rückkehrbereitschaft zu überarbeiten“, da nicht jeder Zweifel an dieser Bereitschaft die Versagung eines Visums begründen dürfe.
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