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Der BlmA komme als zuständiger Bundesbehörde für die Verwertung der vom Bund nicht mehr benötigen Bundesliegenschaften sowie als Dienstleister für die Verwaltung eines Portfolios von mehr als 300.000 Hektar Grundstücksfläche und 48.000 Wohnungen eine besondere Verantwortung für den Immobilien- und Wohnungsmarkt sowie die regionale Entwicklung zu, heißt es zur Begründung. Die geltende Rechtslage, nach der sich die Bundesanstalt bei der Verwaltung und Verwertung von Liegenschaften an kaufmännischen Grundsätzen zu orientieren und nicht betriebsnotwendiges Vermögen wirtschaftlich zu veräußern habe, könne dabei zu Konflikten zwischen städtebaulich gebotenen und haushaltsrechtliche erforderlichen Überlegungen führen.
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