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Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Stellung der Verbraucher durch Änderungen im Wettbewerbsrecht weiter verbessern und auch kleinere und mittlere Tankstellenbetreiber stärken. Dies soll durch eine Verlängerung des Verbots der „Preis-Kosten-Schere“ erfolgen. Damit werde verhindert, dass große Mineralölkonzerne kleine und mittlere Konkurrenten im Wettbewerb behindern, indem sie ihnen Kraftstoffe zu einem höheren Preis liefern als dem, den sie selbst an ihren eigenen Tankstellen von den Autofahrern verlangen. Außerdem soll eine Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter verlängert werden. Die Kartellbehörden erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, die Rückerstattung von überhöhten Preisen zum Beispiel im Strombereich an die Verbraucher anzuordnen. Neben der Angleichung an europäische Vorschriften sieht der Gesetzentwurf auch die Einbeziehung der Gesetzlichen Krankenversicherung in das Wettbewerbsrecht vor.
Die Anhörung, zu der 20 Sachverständige erwartet werden, gliedert sich in drei Blöcke. Im Block I werden Fragen zum Pressefusionsrecht und zum Pressegrosso behandelt. Block II betrifft die „Preis-Kosten-Schere“ und den Wettbewerb im Kraftstoffmarkt, und in Block III geht es um den Einzelhandel und den Verbraucherschutz.
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