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Die Grünen wollten unter anderem wissen, ob gewährleistet ist, dass alle Versicherten mit schweren Behinderungen oder chronischen Erkrankungen stets die im Einzelfall notwendige Therapievielfalt in Anspruch nehmen können. Die Regierung erläutert, dass diese Personen auf der Grundlage des geltenden Rechts „bedarfsgerecht mit Heilmitteln versorgt werden“. Sie fügt hinzu, dass unabhängig von der neu eingeführten Genehmigung langfristig benötigter Heilmittel nach Maßgabe der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) „alle medizinisch notwendigen Behandlungen verordnet werden können“.
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