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Das Ministerium für Arbeit und Soziales habe die Forderungen aus dem Rentendialog aufgenommen, die Entwicklung des Reha-Budgets nicht nur an der Bruttolohnentwicklung, sondern auch an der demografischen Entwicklung zu orientieren, heißt es in der Antwort weiter. Die Fortschreibung des Reha-Budgets bemesse sich nach der Veränderung des Anteils der Bevölkerung im Alter von 45 bis unter 67 Jahren an der Gesamtbevölkerung mit einem Zeitverzug von drei Jahren.
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