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Mit der „gemeinsamen standardisierten zentralen Datei“ werde der Informationsaustausch zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA), den Landeskriminalämtern, den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) im Bereich der Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus intensiviert und beschleunigt, schreibt die Regierung in der Vorlage. Einzelne Erkenntnisse, über die eine Behörde bereits verfügt und die bei einer entsprechenden Verknüpfung mit den Erkenntnissen anderer beteiligter Behörden zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus beitragen können, würden durch die Datei leichter zugänglich.
Wie aus dem Entwurf weiter hervorgeht, werden die beteiligten Behörden zu diesem Zweck verpflichtet, in der Datei Informationen zu relevanten Personen und Objekten zu speichern. Ein Datenabruf führe zu einer „deutlichen Vereinfachung des Verfahrens und damit zu einer Optimierung des Informationsaustausches“. Ein mit der Koalitionsmehrheit im Ausschuss angenommener Änderungsantrag der Unions- und der FDP-Fraktion sieht unter anderem vor, die Voraussetzungen für die Speicherung sogenannter Kontaktpersonen noch enger zu fassen als ursprünglich vorgesehen.
Die CDU/CSU-Fraktion wertete die geplante Datei als eine richtige und wichtige Konsequenz aus der dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) angelasteten Mordserie. Sie verwies darauf, dass die Koalition in den Beratungen auch der Opposition entgegengekommen sei. Wer es mit der Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus ernst meine, müsse dem Gesetz zustimmen.
Die SPD-Fraktion sprach von einem „notwendigen“ und „anständigen“ Gesetz, das aber nicht der „Stein der Weisen“ sei. Sie stimme dem Gesetz zu, weil damit im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein „Mosaikstein gesetzt“ werde. Die Fraktion begrüßte zugleich, dass in den Beratungen über den Gesetzentwurf Verbesserungen etwa hinsichtlich des Datenschutzes erreicht worden seien.
Auch die FDP-Fraktion verwies auf Änderungen an der Vorlage, die während der Beratungen erfolgt seien. So sei der Kreis der Kontaktpersonen noch einmal eingeengt worden. Die Fraktion unterstrich zudem, dass das Gesetz nur ein „erster, kleiner Baustein“ im Kampf gegen den Rechtsextremismus sein könne und allein nicht ausreichend sein werde.
Die Fraktion Die Linke kritisierte die Vorlage dagegen als nicht ausgereift. Die Datei werde nicht zu den Ergebnissen führen, die die Koalition glaube „suggerieren zu müssen“. Mit der Vorlage werde eine gesetzliche Grundlage eingeführt, dass Trennungsgebot von polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit auszuhebeln.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte, dass auch sie das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus gewollt habe. Eine gemeinsame Datei von Polizei und Nachrichtendiensten aber könne es nicht geben. Sie mache kein Gesetz, dass das genannte Trennungsgebot durchbreche.
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