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Aus Sicht der Koalitionsfraktionen sind die von der Opposition angemahnten Nachbesserungen im deutschen Recht zwar durchaus überlegenswert, allerdings seien sie „keine zwingende Voraussetzung“, um das Europarats-Abkommen ratifizieren zu können. Im Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten sei Deutschland mit der Ratifizierung schon im Verzug. Sie sollte nicht länger durch komplizierte und langwierige Nachbesserungen im deutschen Recht verzögert werden. Dies könne auch nach der Ratifizierung versucht werden. Die Opposition verwies auf die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zur Ratifizierung des Abkommens. Die Sachverständigen hätten einstimmig Verbesserungen im Aufenthaltsrechts für die Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung sowie bei der medizinischen und therapeutischen Betreuung gefordert.
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