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Beim Fiskalpakt verpflichten sich die Vertragsparteien, verbindliche und dauerhafte Regelungen in ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung vorzusehen, um ausgeglichene Haushalte zu erreichen. Sofern sie dies nicht einhalten können, muss ein entsprechender Anpassungspfad eingehalten werden. Mitgliedsstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, müssen zudem ein Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftprogramm auflegen, das von Rat und EU-Kommission genehmigt und überwacht wird.
Mit dem Euro-Rettungsschirm ESM soll ein dauerhafter Krisenbewältigungsmechanismus geschaffen werden. Er soll durch völkerrechtlichen Vertrag als internationale Finanzinstitution begründet und mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro ausgestattet werden. Davon sollen 80 Milliarden Euro bar eingezahlt werden und 620 Milliarden Euro aus abrufbarem Kapital bestehen. Der Anteil der Bundesrepublik Deutschland soll 21,72 Milliarden Euro an Bareinlagen und 168,3 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital betragen. Der deutsche Anteil beträgt in diesem Jahr rund 8,7 Milliarden Euro, den der Bundestag mit einem Nachtragshaushalt bereitgestellt hat.
Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass der Fiskalpakt für die Schuldenbremse in anderen europäischen Ländern sorge. Durch den ESM würden die Länder in die Lage versetzt, Krisen zu bekämpfen. Für die FDP sind beide Initiativen notwendige Schritte zur wirtschaftlichen Konsolidierung in Europa. Den Sprecher der SPD-Fraktion interessierte vor allem, wie hoch nach Inkrafttreten des ESM das Gesamthaftungsrisiko für den Bundeshaushalt sei. Die Vertreter der Bundesregierung und des Bundesrechnungshofes (BRH) bezifferten dieses auf rund 310 Milliarden Euro.
Für die haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind beide Initiativen nur „kleine, aber notwendige Schritte“ zur Konsolidierung. „Wir brauchen weitere Instrumente“, betonte sie. Dabei nannte sie vor allem eine Bankenunion und einen Altschuldentilgungsfonds. Die Sprecherin der Linksfraktion wies darauf hin, dass ihre Fraktion das Verfassungsgericht anrufen will. Beide Initiativen seien der falsche Weg. Auch ein SPD-Abgeordneter kündigte an, dass er vor das Verfassungsgericht gehen werde.
Bei den erfolgreichen Änderungsanträgen ging es im wesentlichen um die Parlamentsbeteiligung. Damit werde sichergestellt, dass bei allen haushaltsrelevanten Entscheidungen der Bundestag beteiligt sei, sagte der Sprecher der Union.
Der Bundestag will am Freitagabend über den Fiskalpakt und den ESM abschließend entscheiden. Da anschließend das Verfassungsgericht noch über die komplexe Materie urteilen muss, haben die Karlsruher Richter den Bundespräsidenten gebeten, die Gesetze noch nicht zu unterschreiben. Er hat dies zugesagt.
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