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Im Mai 2009 hatte der Bundestag die „Antiterror-Paragraphen“ 89a „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“, 98b „Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“ und 91 „Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“ des Strafgesetzbuches (StGB) beschlossen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP sei zu Beginn der 17. Wahlperiode vereinbart wurden, dass Paragraph 89a „bis zur Mitte der Legislaturperiode zu evaluieren“ sei, schreibt die Linksfraktion in ihrer Anfrage. Eine entsprechende Studie sei an die Kriminologische Zentralstelle e.V. Wiesbaden und die Ruhr-Universität Bochum vergeben worden. „Der Forschungsbericht sollte demnach zum 31. Oktober 2011 vorgelegt werden“, heißt es weiter.
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