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Zur Begründung verweist sie darauf, dass der Bundestag bei der Verabschiedung neuer Regelungen zur Verschärfung des Waffenrechts am 18. Juni 2009 mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion eine Entschließung (16/13423) gefasst hatte, in der die Bundesregierung aufgefordert wurde, „die Wirksamkeit der getroffenen Regelungen zur sicheren Aufbewahrung und zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff bis Ende 2011 zu evaluieren“. Dem sei die Bundesregierung bis heute nicht nachgekommen, heißt es in der Begründung des Antrags weiter.
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